Produktspezifische Ursprungsregeln für andere Länder des Entwicklungsländerhandelssystems
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Produktspezifische Ursprungsregeln für andere Länder des Entwicklungsländerhandelssystems

Apr 04, 2024

Veröffentlicht am 19. Juni 2023

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Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die Verarbeitung von Produkten einen wichtigen Herstellungsschritt in anderen qualifizierten Ländern des Entwicklungsländer-Handelssystems darstellt.

Siehe Hinweis 2.2 in Hinweise zur Anwendung der Ursprungsregeln. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7 ↩8 ↩9 ↩10 ↩11 ↩12 ↩13 ↩14 ↩15 ↩16

Zu den besonderen Bedingungen für „spezifische Prozesse“ siehe Anmerkungen 6.1 und 6.3 in den Anmerkungen zur Anwendung der Ursprungsregeln ↩ ↩2

Zu den besonderen Bedingungen für „spezifische Prozesse“ siehe Anmerkung 6.2 in den Hinweisen zur Anwendung der Ursprungsregeln. ↩ ↩2 ↩3

Bei Erzeugnissen, die aus Stoffen der beiden Positionen 3901 bis 3906 einerseits und der Positionen 3907 bis 3911 andererseits bestehen, gilt diese Beschränkung nur für die Stoffgruppe, die im Erzeugnis gewichtsmäßig überwiegt . ↩

Als hochtransparent gelten folgende Folien: Folien, deren optische Verdunkelung, gemessen nach ASTM-D 1003-16 mit dem Gardner Hazemeter (d. h. Hazefactor), weniger als 2 % beträgt. Eine Kopie ist erhältlich bei der American Society for Testing and Materials (ASTM), 100 Barr Harbor Drive, PO Box C700, West Conshohocken, PA, 19428-2959, USA (E-Mail: [email protected] und Website www.astm. org/Kontakt). Ein gedrucktes Exemplar kann kostenlos in den Büros der HMRC in 100 Parliament Street, London SW1A 2BQ eingesehen werden. ↩

Zu den besonderen Bedingungen für Produkte aus einer Mischung textiler Materialien siehe Anmerkung 4 in den Hinweisen zur Anwendung der Ursprungsregeln ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7 ↩8 ↩9 ↩10 ↩11 ↩12 ↩13 ↩ 14 ↩15 ↩16 ↩17 ↩18 ↩19 ↩20 ↩21 ↩22 ↩23 ↩24 ↩25 ↩26 ↩27 ↩28 ↩29 ↩30 ↩31 ↩32 ↩33

Siehe Hinweis 5 in Hinweise zur Anwendung der Ursprungsregeln. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7 ↩8 ↩9 ↩10 ↩11 ↩12

Siehe Hinweis 4 in Hinweise zur Anwendung der Ursprungsregeln. ↩ ↩2

Für gestrickte oder gehäkelte Waren, nicht elastisch oder gummiert, die durch Nähen oder Zusammenfügen von gestrickten oder gehäkelten Stoffstücken (zuschneiden oder direkt in Form gestrickt) hergestellt werden, siehe Anmerkung 5 in den Hinweisen zur Anwendung der Ursprungsregeln ↩

Die Verwendung dieses Materials ist auf die Herstellung von Geweben beschränkt, wie sie in Maschinen zur Papierherstellung verwendet werden. ↩